a) die berechtigten Ansprüche seiner Mitglieder zielbewußt zu
fördern und gegenüber der Öffentlichkeit den Behörden
und anderen wirtschaftlichen Vereinigungen wahrzunehmen;
b) gutes Einvernehmen unter den Mitgliedern zu pflegen;
c) allen unehrenhaften Handlungen sowohl seiner Mitglieder,
als auch der übrigen Wirtschaftstreibenden entgegenzutreten;
d) die Ausbildung des Nachwuchses zu fördern.